Definitiv Neue Gesetze für den Immobilienerwerb auf Nordzypern 2025
Kurze Gesetzesinformation zum Jahr 19.05.2025
1. Die Mindestinvestitionssumme für ausländische Investoren wurde von €20.000.000 auf €10.000.000 reduziert.
2. Die Bedingung für Einzelfamilienhäuser mit einer Grundstücksgröße von 1338 m² bleibt unverändert.
3. Auch die Anforderung für Einzelfamilienhäuser auf 3300 m² Grundstücksfläche bleibt unverändert.
4. Ausländer dürfen in Mehrfamilienhäusern bis zu 3 Wohnungen erwerben.
5. Türkische Staatsbürger dürfen in Mehrfamilienhäusern bis zu 6 Wohnungen erwerben.
6. In Wohnanlagen oder geschlossenen Wohnkomplexen können Ausländer maximal 2 freistehende Einfamilienhäuser erwerben.
7. In Wohnanlagen oder geschlossenen Wohnkomplexen können türkische Staatsbürger maximal 3 freistehende Einfamilienhäuser erwerben.
8. Nach der Genehmigung durch den Ministerrat muss die Übertragung des Immobilienbesitzes innerhalb eines Jahres erfolgen, andernfalls verfällt die Genehmigung. Wenn der Kaufpreis in Raten gezahlt wird, beginnt die einjährige Frist mit der letzten Zahlung. Darüber hinaus müssen die Parteien innerhalb von 75 Arbeitstagen (ca. 60 Kalendertage) nach Genehmigung die Verkaufssteuern zahlen. Andernfalls werden Versorgungsleistungen wie Wasser und Strom nicht bereitgestellt.
9. Türkischstämmige Investoren können mit einem Anteil von 51% in Nordzypern und 49% in der Türkei gemeinsame Unternehmen gründen und Bauträgerprojekte umsetzen. Bauunternehmen müssen aktuelle Kammermitgliedschaften vorweisen und die erforderlichen Genehmigungen vom Ministerrat einholen.
10. Wenn ein Grundstück für Wohnzwecke erworben und dann vermietet wird, können ab dem 10. Jahr rückwirkend Steuern erhoben werden, gemäß den geltenden Gesetzen.
11. Großprojekte mit mehr als 2 Hektar müssen genehmigt werden (Planungsgenehmigung erforderlich).
12. Steuerstufen für Ausländer betragen 9%, für türkische Staatsbürger 7%, 8%, 8%, 9%, 9% und 9%.