1. Bürger und Unternehmen türkischer Herkunft können bis zu 49 % der Anteile an Bauunternehmen mit Sitz in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) sowie an Bauinvestitionen erwerben. Diese Unternehmen dürfen Grundstücke jeder Größe kaufen und Bau- sowie Verkaufsverträge abschließen.
2. Ausländische Privatpersonen und Unternehmen dürfen die Häuser behalten, die sie gemäß abgeschlossenen Kaufverträgen erworben haben, sofern sie die entsprechenden Steuern entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Immobilien sie bisher gekauft haben. Sie dürfen jedoch keine Abrechnungen ausstellen; diese verbleiben beim Verkäufer. Der Käufer erhält stattdessen ein 7-jähriges Nutzungszertifikat. In militärischen Sperrzonen oder in Gebieten mit eingeschränktem Warenkauf kann ausländischen Käufern kein Nutzungszertifikat ausgestellt werden.
3. Die Eigentumsurkunde stellt das Nutzungszertifikat aus. Der Inhaber des Nutzungszertifikats besitzt keine Übertragungsrechte außer dem Verkaufsrecht.